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News
Die Versicherung von Wohngebäuden war für die Anbieter in den letzten Jahren ein defizitäres Geschäft. Verantwortlich sind zum einen schadensträchtige Stürme. So kostete allein „Friederike“, die im Januar 2018 übers Land fegte, die Versicherer über eine Milliarde Euro. Insgesamt war die Sturmsaison 2017/2018 eine der vier kostspieligsten der vergangenen zwei Jahrzehnte. Doch Sturm und Hagel waren lediglich für rund ein Viertel der (versicherten) Wohngebäudeschäden der Jahre 2002 bis 2017 verantwortlich. Es sind nämlich zum anderen insbesondere Leitungswasserschäden, die sich läppern und die für rund die Hälfte des Wohngebäude-Schadensaufwands sorgen. Der lag 2018 bei über 5,2 Milliarden Euro und überstieg damit – wie schon mit einer Ausnahme in den Vorjahren – die Beitragseinnahmen deutlich.
Die Prämien müssen folglich angehoben werden, was auch schon seit einiger Zeit geschieht. Parallel dazu beschneiden manche Versicherer bei Neuverträgen den Schutzumfang – weshalb ein sorgfältiger Tarifvergleich vor einem Abschluss sinnvoll ist. Zudem setzen immer mehr Anbieter auf Schadensprävention durch Smarthome-Lösungen: Die Kunden können sich Wassersensoren einbauen lassen, die bei Kontakt mit Wasser automatisch die Zufuhr kappen. Im Gegenzug winken Prämiennachlässe bei der Wohngebäudepolice.
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Wenn ein Versicherungskunde anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, um seine Ansprüche durchzusetzen, muss der Versicherer die anfallenden Gebühren tragen – auch wenn es sich um bescheidene Beträge handelt. Das bekräftigte das Amtsgericht Stuttgart kürzlich, indem es der Klage eines Kfz-Teilkaskokunden stattgab (Aktenzeichen 47 C 3458/18).
Der Versicherer hatte sich zunächst geweigert, die vollen Kosten einer Windschutzscheiben-Reparatur zu erstatten. Stattdessen wollte er sich nur mit einem Pauschalbetrag beteiligen. Erst mit anwaltlicher Unterstützung gelang es, die Forderung des Kunden durchzusetzen. Die Anwaltsgebühren von 70 Euro wollte der Versicherer jedoch nicht übernehmen, woraufhin der Fall vor Gericht ging.
Die Stuttgarter Richter urteilten: Die Hinzuziehung eines Anwalts war gerechtfertigt, um die Kundenansprüche zu wahren – der Versicherer muss in einem solchen Fall die Anwaltskosten ebenfalls übernehmen. Entscheidend sei die Sicht einer „wirtschaftlich vernünftig denkenden Person“.
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Frauen stehen vor einem beträchtlichen Altersarmutsrisiko. Ihre Rente fällt im Schnitt nur etwa halb so hoch aus wie die von Männern. Die Gründe dafür sind vielfältig: Da sie weit überwiegend die Kindererziehung, den Haushalt und die Pflege von Angehörigen übernehmen, arbeiten sie häufiger in Teilzeit oder gar nicht. Hinzu kommt der berüchtigte „Gender Pay Gap“, also die geringere Bezahlung von Frauen für gleichartige Tätigkeiten. Außerdem klettert man/frau die Karriereleiter nicht so schnell empor, wenn ein Vollzeitjob nicht oder nur zeitweise möglich ist. Dadurch spreizt sich die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen ebenso weiter wie durch die Geschlechtertendenzen bei der Berufswahl: Frauen ergreifen häufiger Berufe im sozialen Bereich, wo das Lohnniveau im Allgemeinen geringer ist als beispielsweise in technischen Berufsfeldern.
Da sich all diese Faktoren negativ auf die Rentenhöhe auswirken, läge es eigentlich nahe, der privaten Altersvorsorge besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wie Umfragen zeigen, befassen sich Frauen aber deutlich weniger mit dem Thema als Männer. Im Schnitt beginnen sie erst zehn Jahre später mit der Vorsorge. Dabei sollte der Einstieg ins Sparen für den Ruhestand gerade bei begrenztem Vorsorgebudget früh erfolgen, um vom Zinseszinseffekt zu profitieren.
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